Darunter versteht man einen Koch, der sich auf Wanderschaft befindet.
Stör ist ein Begriff für einen freischaffenden Handwerker, der örtlich ungebunden seine Arbeit im Haus des Kunden anbietet.
Nach Ansicht der mächtigen Zünfte verging sich dieser eigenständige „Störgeher“ an der Handwerksordnung – er störte sie. (Störung der Zunft)
Der Störgeher musste in der Regel auf seine Entlohnung bis zum 2. Februar warten und unter Umständen seine Auftraggeber erneut aufsuchen.
Mariä Lichtmess war allgemein der Tag, an dem mit dem Gesinde und den Störgehern abgerechnet wurde. Die Ernte war eingefahren und erst jetzt hatten sie das Geld um ausstehende Leistungen zu begleichen.
Ich freue mich darüber, dass meine Leistungen in dem von mir eingeräumten Zeitraum bezahlt werden.
Ich kann nicht immer bis zum 02.Februar warten.